Branchenblog zum gewerblichen Rechtsschutz

Harald Schleicher, Rechtsanwalt und Notar, Ecovis Berlin
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Zulässige Speicherfrist für dynamische IP-Adressen - 16.02.2011

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Mit einer aktuellen Entscheidung vom 13.01.2011, Az. III ZR 146/10 hat der vom Grundsatz her die Entscheidung der Vorinstanz, dass die Speicherung dynamischer IP-Adressen für 7 Tage zulässig sein kann, gebilligt. 

Allerdings hat er umgekehrt auch festgehalten, dass bei Fehlen der entsprechenden Voraussetzungen gem. §§ 44 Abs. 1 S. 1, 96 Abs. 1 S. 3 TKG der Anspruch auf “unverzügliche” Löschung auch auf einen Anspruch auf sofortige Löschung, d. h. unmittelbar nach Beendigung der Verbindung, hinauslaufen kann.

 Der folgt vom Ausgangspunkt her der Vorinstanz, die eine siebentägige Speicherfrist unter zwei Aspekten für zulässig erachtet hat. Und zwar einerseits dann, wenn die zum Zwecke der Abrechnung notwendigerweise gespeichert werden muss. Dies müsse aber der im Prozess konkret und nachvollziehbar darlegen. Der zweite Aspekt war die Speicherung der zum Zwecke des Erkennens, Eingrenzens oder der Beseitigung von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen (§ 100 Abs. 1 TKG). Aus Datenschutzgründen sei die Speicherung der auch unter diesen Voraussetzungen nur zulässig, wenn keine anderen technischen Möglichkeiten bestehen, die eine Störungsbeseitigung sicherstellen.

Im konkreten Fall erachtete der die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts zu diesen Fragen als fehlerhaft, der Vortrag des betroffenen Providers zu beiden Punkten sei unzureichend. Der Rechtsstreit wurde zur weiteren Sachaufklärung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Man kann gespannt darauf sein, ob der betroffene im laufenden Verfahren ausreichend vortragen kann. Gelingt ihm dies nicht, könnte dies zu einem Anspruch auf sofortige Löschung der führen. Das Verfahren hat insoweit auch Bedeutung für andere Kunden des Providers.

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