Branchenblog zum gewerblichen Rechtsschutz

Harald Schleicher, Rechtsanwalt und Notar, Ecovis Berlin
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Werbung mit durchgestrichenen Preisen bei Eröffnungsangeboten unzulässig - 22.03.2011

|

Anders als bei Räumungsverkäufen ist bei Eröffnungsangeboten eine Bewerbung von Sonderangeboten unter Gegenüberstellung mit “durchgestrichenen Preisen” nicht durchweg, sondern nur dann zulässig, wenn angegeben wird, ab wann der durchgestrichene, reguläre Preis künftig verlangt werden wird.Geschieht dies nicht, wird sowohl das Transparenzgebot  als auch das Verbot der gem. UWG verletzt, so der in einer aktuellen Entscheidung vom 17.03.2011 (Az. I ZR 81/09). Ebenso hatten bereits beide Vorinstanzen entschieden.

Verwandte Beiträge



Lesezeichen/ Weitersagen:
| mehr Dienste...

Sie können hier einen Kommentar schreiben:

Name *
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)*
Website


Branchenblog zum gewerblichen Rechtsschutz | Harald Schleicher, Rechtsanwalt und Notar, Ecovis Berlin - Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Datenschutzhinweise