Branchenblog zum gewerblichen Rechtsschutz

Harald Schleicher, Rechtsanwalt und Notar, Ecovis Berlin
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Watchoo-Abmahnungen (RA Sandhage) rechtsmissbräuchlich - 21.12.2010

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Am 29.07.2010 hatte ich über eine laufende Schadensersatzklage wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen gegen Rechtsanwalt Gereon berichtet. Betroffen waren Abmahnungen, die für Frau Tatjana Schmidt ausgesprochen worden waren.

Da es mittlerweile drei Mal zu Terminsverlegungen des Gerichts gekommen ist, liegt dazu leider noch kein Resultat vor.

Erfreulich Neues gibt es jedoch zu den Abmahnungen, die der Kollege für Herrn Rauscher () ausgesprochen hat: Mit Urteil vom 30.11.2010 (also noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Berlin (Az. 103 O 96/10) jedenfalls die in diesem Verfahren streitgegenständlichen Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich bewertet.

Herr Rauscher wurde in diesem Verfahren von dem Kläger auf Erstattung der Kosten einer (Gegen-) in Anspruch genommen. Auf diese hatte wiederum der Kollege reagiert, indem er binnen 19 Minuten zwei weitere Abmahnungen dem Kläger per Telefax zustellte. Bei den vorgelegten Vollmachten handelte es sich offensichtlich um eine Blankovollmacht, die der Kollege  kopierte und jeweils mit den Daten des Einzelfalls vervollständigte. Derartige Vollmachten wurden im Zeitraum März bis Juni 2010 bei mehreren Abmahnungen auch anderweitig eingesetzt. Das Gericht wertete dies als einen hinreichenden Anhaltspunkt dafür, dass die Abmahntätigkeit des Kollegen nicht auf einzelne Aufträge des Herrn Rauscher zurückgeht, sondern auf Eigeninitiative des Kollegen . Das Gericht wertete dies als  .

Wer -Abmahnungen jedenfalls im vorgenannten Zeitraum erhalten hat, sollte daher beigefügte Vollmachten daraufhin überprüfen lassen, ob es sich um eine der kopierten Blankovollmachten handelt. Auch hier kommen dann  Ansprüche auf Erstattung eigener Anwaltskosten gegen RA persönlich wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in den ausgeübten und eingerichteten eigenen Gewerbebetrieb in Betracht.

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