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Streitwert bei unerlaubter Telefonwerbung - 30.05.2010
Kategorien: Abmahnung, Einstweiliger Rechtsschutz, Persönlichkeitsschutz, Rechtsprechung Berlin / Brandenburg lokal, Unlauterer Wettbewerb | Kommentare: 0Geht ein Verbraucherverband wegen unerlaubter Telefonwerbung vor, ist wegen der repräsentierten Verbraucherinteressen und der Berührung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts regelmässig ein Streitwert von € 30.000,00 anzusetzen (KG, Beschluss vom 09.04.2010, Az. 5 W 3/10).
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