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Streitwert bei fehlender Widerrufsbelehrung im Fernabsatz - 30.05.2010
Kategorien: Abmahnung, Einstweiliger Rechtsschutz, Internethandel, Rechtsprechung Berlin / Brandenburg lokal, Unlauterer Wettbewerb | Kommentare: 0Bei vollständig fehlender Widerrufsbelehrung im Fernabsatz geht das Kammergericht von einem Streitwert in Höhe von € 7.500 aus. Es geht dabei von einem Anwendungsfall des § 12 Abs.4, 1. Alt. UWG und einer Reduzierung des an sich anzusetzenden Streitwerts auf die Hälfte aus (KG , Beschluss vom 09.04.2010, Az. 5 W 3/10).
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