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RA Sandhage trägt persönlich die Kosten eines Verfügungsverfahrens in Sachen Heike Schmidt - 14.12.2011
Kategorien: Abmahnung, Einstweiliger Rechtsschutz, Internethandel, Newsticker, Unlauterer Wettbewerb | Kommentare: 2Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 09.12.2011 auf meinen Antrag hin Herrn Sandhage persönlich die Kosten eines Verfügungsrechtsstreits auferlegt. Der Kollege hatte trotz Verfügung des Gerichts, eine Vollmacht vorzulegen, dies unterlassen und vielmehr den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen.
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Über die rechtsmißbräuchlichen Machenschaften dieses Abmahnanwaltes (Urteile ect. gibt es genug) sollte man die zuständige Rechtsanwaltskammer informieren. Solchen Anwälten, die einen ganzen Berufsstand in Verruf bringen, sollte durch Entzug der Zulassung das Handwerk gelegt werden. Betroffene können sich gerne melden…
Ich bin betroffen und genau von diesem Anwalt wurde heute abgemahnt, daher melde ich mich. Können Sie mir vielleicht helfen?
MFG