Mrz
18
18
RA Sandhage legt Berufung gegen Verurteilung wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen ein - 18.03.2011
Kategorien: Abmahnung, Internethandel, Newsticker, Rechtsprechung Berlin / Brandenburg lokal, Unlauterer Wettbewerb | Kommentar: 1Herr Rechtsanwalt Sandhage hat gegen seine Verurteilung zur Erstattung der Rechtsverteidigungskosten unserer Mandantschaft wegen rechtsmissbräulicher Abmahnung in Sachen Tatiana Schmidt am letzten Tag der Frist Berufung eingelegt. Über den Ausgang des Berufungsverfahrens werde ich berichten.
Verwandte Beiträge
Rechtsanwalt Sandhage • rechtsmissbräuchliche Abmahnung • Sandhage • Schmidt • Tatiana Schmidt
Sehr geehrter Herr Schleicher,
auch ich habe gestern eine Abmahnung von der Kanzlei Sandhage erhalten. Hierin wird die in der Widerrufsbelehrung meines Shops enthaltene 40-Euro-Klausel bemängelt, die ich der aktuellen Empfehlung des Bundesministeriums für Justiz entnommen habe und die zusätzlich in meinen AGB aufgeführt ist. RA Sandhage behauptet, dass diese Klausel so nicht verwandt werden darf weil die Rücksendungskosten immer der Händler zu tragen hätte, es sei denn es gäbe eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung. Komischerweise benutzt die angebliche Mandantin, Heike Schmidt, mit dem Ebay-Namen “wellnessop.de”, ebenfalls genau diese Klausel mit genau demselben bei mir bemängelten Wortlaut. Der Rechtsanwalt meines Berufsverbandes “BDK – Bundesverband deutscher Kosmetikerinnen” hat sich der Sache angenommen. Trotzdem wollte ich Sie darüber Informieren. Ich finde es toll, wie Sie sich diesen Machenschaften in den Weg stellen.
Schönen Gruß
Gabriele Bergmann