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RA Sandhage klagt noch im Namen von Heike Schmidt - 05.01.2012
Kategorien: Abmahnung, Internethandel, Newsticker, Unlauterer Wettbewerb | Kommentare: 6Wie wir an Hand eines neu erteilten Mandates feststellen, klagt RA Sandhage immer noch im angeblichen Auftrag von Heike Schmidt die Erstattung von Abmahnkosten ein, und das sogar vor dem Landgericht Berlin - trotz einer uns vorliegenden schriftlichen Erklärung von Frau Schmidt, dass niemals Aufträge zum Ausspruch von Abmahnungen erteilt worden sind. Gleichzeitig wird bereits von Abgemahnten gegen RA Sandhage vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsverteidigungskosten geklagt. Das ganze hat inzwischen einen gewissen Unterhaltungswert.
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Liegt bei einem solchen Verhalten nicht möglicherweise Betrug vor, wenn nicht doch noch nachträglich ein Auftrag erteilt worden ist?
Wurde schon mal Strafanzeige gegen RA Sandhage erstattet?
Das kann ich an dieser Stelle nicht kommentieren.
Ich habe genau das gleiche Problem
Termin ist am 26.1 obwohl auch das schreiben von frau schmidt vorliegt
Ihre Sache war zur gemeinsamen Verhandlung mit meiner Sache anberaumt. Ihr Anwalt erschien leider nicht, so dass nur unsere Sache verhandelt wurde. Schade …
Ich habe neue interessante Informationen zum Abmahnduo Schneider/Sandhage. Bei Interesse können Sie mir Ihre email Adresse mitteilen und ich würde Ihnen ein paar Zeilen dazu schreiben.
Hallo Anonymus,
wie
können wir Kontakt zu einander aufnehmen, neue, interessante Informationen zu Abmahnduo Schneider-Sandhage würden mich interessieren.