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Harald Schleicher, Rechtsanwalt und Notar, Ecovis Berlin
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RA Sandhage klagt noch im Namen von Heike Schmidt - 05.01.2012

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Wie wir an Hand eines neu erteilten Mandates feststellen, klagt RA immer noch im angeblichen Auftrag von Heike die Erstattung von Abmahnkosten ein, und das sogar vor dem Landgericht Berlin - trotz einer uns vorliegenden schriftlichen Erklärung von Frau , dass niemals Aufträge zum Ausspruch von Abmahnungen erteilt worden sind. Gleichzeitig wird bereits von Abgemahnten gegen RA vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsverteidigungskosten geklagt. Das ganze hat inzwischen einen gewissen Unterhaltungswert.

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6 Kommentare zum Thema:

RA Sandhage klagt noch im Namen von Heike Schmidt

  • Fragender |

    Liegt bei einem solchen Verhalten nicht möglicherweise Betrug vor, wenn nicht doch noch nachträglich ein Auftrag erteilt worden ist?

    Wurde schon mal Strafanzeige gegen RA Sandhage erstattet?


  • schleicher |

    Das kann ich an dieser Stelle nicht kommentieren.


  • Andrea Böhner |

    Ich habe genau das gleiche Problem
    Termin ist am 26.1 obwohl auch das schreiben von frau schmidt vorliegt


  • schleicher |

    Ihre Sache war zur gemeinsamen Verhandlung mit meiner Sache anberaumt. Ihr Anwalt erschien leider nicht, so dass nur unsere Sache verhandelt wurde. Schade …


  • anonymus |

    Ich habe neue interessante Informationen zum Abmahnduo Schneider/Sandhage. Bei Interesse können Sie mir Ihre email Adresse mitteilen und ich würde Ihnen ein paar Zeilen dazu schreiben.


  • Igor |

    Hallo Anonymus,

    wie
    können wir Kontakt zu einander aufnehmen, neue, interessante Informationen zu Abmahnduo Schneider-Sandhage würden mich interessieren.


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