Branchenblog zum gewerblichen Rechtsschutz

Harald Schleicher, Rechtsanwalt und Notar, Ecovis Berlin
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Nutzung des Facebook – “Gefällt-mir-Button” stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar - 10.05.2011

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Das hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 5 W 88/11,  Beschluss vom 29.04.2011) die Auffassung vertreten, dass die Benutzung des “Gefällt-mir-Buttons” jedenfalls wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

Zwar liegt es auch nach Auffassung des Kammergerichts nahe, dass durch die Nutzung des Buttons gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wird (beim Anklicken des Buttons erfolgt eine Datenauslesung- und übertragung an ).  Hiergegen können jedoch nach Ansicht des Kammergerichts jedenfalls Wettbewerber nicht vorgehen. Bei den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des TMG handele es sich nicht um Bestimmungen, die das Marktverhalten von Marktteilnehmern regeln sollen, sie hätten keine, auch keine sekundäre, wettbewerbsbezogene Schutzfunktion.

Die hier entschiedene Frage wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, mit dieser Entscheidung dürfte für das erste einer sich anbahnenden der Boden entzogen sein.

 

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