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Fall aus meiner Praxis (nicht ausgedacht!) - 17.01.2011
Kategorien: Einstweiliger Rechtsschutz, Unlauterer Wettbewerb | Kommentare: 2Folgender (bereits abgeschlossener) abstrahierter Fall aus meiner Praxis:
Kläger (Gegner, Unternehmen, registriert in Delaware, U.S.A, Verwaltungssitz in Rio de Janeiro, Brasilien) beantragt gegen den Beklagten (Sportverband, Sitz England, Geschäftsführung in Deutschland, Bundesland Brandenburg ansässig) eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung, und zwar beim LG Darmstadt.
Es geht um zwei E-Mails, deren Inhalt unlauterer Wettbewerb sein soll, eine davon wurde auf die Kapverdischen Inseln versandt, eine auf die Canarischen Inseln. An einen Sportler, wohnhaft bei Darmstadt, wurden die e-mails angeblich weitergeleitet.
Fragen:
Welches Gericht ist international und örtlich zuständig?
Welches nationale Recht kommt zur Anwendung?
Etwas Gehirnjogging und Kommentarstudium kann nicht schaden!! Bei so einem Fall kann man, wenn man will, problemunbewusste Gegner richtig ärgern !
P.S. Den Kostenfestsetzungsbeschluss stellen wir jetzt im Rechtshilfeersuchen auf diplomatischem Weg in Rio de Jenairo zu. Ich bin gespannt, ob das funktioniert und wie lange es dauert.
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anwendbares Recht • e-Mail • internationale Zuständigkeit • LG Darmstadt • örtliche Zuständigkeit • Sportverband • unlauterer Wettbewerb
Ich will doch nur schmerzfrei leben…
ch lese häufig Ihr Blog und finde es immer sehr interessant. Dachte, es sei an der Zeit, ich lasse Sie wissen, halten Sie die großartige Arbeit…
Danke für das Lob