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Aktuelles Urteil in Sachen Heike Schmidt / RA Sandhage - 22.02.2012
Kategorien: Internethandel, Rechtsprechung Berlin / Brandenburg lokal, Unlauterer Wettbewerb | Kommentare: 0Mit Urteil vom 26.01.2012, Az. 16 O 314/11 hat das Landgericht Berlin eine durch Rechtsanwalt Sandhage für Frau Heike Schmidt erhobene Klage auf Erstattung von Abmahnkosten als unzulässig abgewiesen. Ferner wurde Rechtsanwalt Sandhage dazu verurteilt, die Prozesskosten zu tragen.
Im vorliegenden Fall konnte RA Sandhage erneut eine Beauftragung durch Frau Schmidt nicht nachweisen.
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