Branchenblog zum gewerblichen Rechtsschutz

Harald Schleicher, Rechtsanwalt und Notar, Ecovis Berlin
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Abmahnungen in Sachen Heike Schmidt durch RA Sandhage erfolgten ohne Auftrag von Frau Schmidt - 11.10.2011

|

Für den Kollegen wird es nun endgültig eng: Wie ich bereits berichtet habe, hätte heute vor dem Landgericht Hamburg in einer einstweiligen Verfügungssache die mündliche Verhandlung stattgefunden. In diesem Verfahren haben wir unsere Mandantschaft ausschließlich mit dem Einwand des Rechtsmissbrauchs verteidigt. Das Landgericht hatte Frau Schmidt persönlich geladen und dem Kollegen die Auflage erteilt, eine Vollmacht seiner Mandantin vorzulegen.

Gestern nahm der Kollege den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, so dass der Verhandlungstermin wieder abberaumt wurde.  Frau Schmidt erschien gleichwohl zur Terminsstunde und erläuterte sowohl dem Gericht als auch mir anschließend telefonisch, dass RA zu keinem Zeitpunkt ein Mandat für Abmahnungen erteilt worden sei. Sie habe lediglich im Rahmen der von Herrn angebotenen “Abmahnflatrate” einen Auftrag auf Überprüfung ihres Internetshops bzw. zur Beratung zur Verteidigung gegen Abmahnungen erteilt. Von dem hiesigen Verfahren habe Sie erst durch die persönliche Ladung des Gerichts erfahren. 

Soweit ich es übersehe, wurden in Sachen -mindestens- um die fünfzig Abmahnungen ausgesprochen.

Damit sind auch im Fall die Grundlagen für alle Abgemahnten gegeben, den Kollegen auf Schadensersatz, insbesondere Erstattung eigener Anwaltskosten, in Anspruch nehmen zu können.

Verwandte Beiträge



Lesezeichen/ Weitersagen:
| mehr Dienste...

1 Kommentar zum Thema:

Abmahnungen in Sachen Heike Schmidt durch RA Sandhage erfolgten ohne Auftrag von Frau Schmidt

  • Armin |

    Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.


Sie können hier einen Kommentar schreiben:

Name *
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)*
Website


Branchenblog zum gewerblichen Rechtsschutz | Harald Schleicher, Rechtsanwalt und Notar, Ecovis Berlin - Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Datenschutzhinweise