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Abmahnduo Sandhage / Rauscher gibt in einstweiligem Verfügungsverfahren auf - 30.01.2012
Kategorien: Abmahnung, Einstweiliger Rechtsschutz, Internethandel, Newsticker, Unlauterer Wettbewerb | Kommentare: 0Nachdem RA Sandhage gegen die vorgerichtlich nicht anwaltlich vertretene Mandantin eine einstweilige Verfügung erwirkte und ich (zur Abwechslung) nicht Widerspruch einlegte, sondern Antrag stellte, Herrn Rauscher die Erhebung einer Hauptsacheklage aufzugeben, erfolgte die Hauptsacheklage nicht mehr. Vielmehr erklärte RA Sandhage für seinen Mandanten, auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung zu verzichten.
Aus den Abmahnwellen des letzten Jahres konnten damit die bei uns geführten gerichtlichen Verfahren zur Abwehr einstweiliger Verfügungen in Abmahnsachen Heike Schmidt, Claudia Schneider und George Rauscher durchweg erfolgreich abgeschlossen werden. Eine Hauptsacheklage in Abmahnsachen Tim O. Brauer ist noch anhängig.
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