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Harald Schleicher, Rechtsanwalt und Notar, Ecovis Berlin
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Google ändert Richtlinie für adword-Werbung mit Marken - 17.09.2010

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Nachdem der die Benutzung von mit identischen Adwords  in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung insbesondere in Deutschland nicht als Markenverletzung qualifiziert und eine entsprechende Klage abgewiesen hat, zieht daraus jetzt die für sich günstigen Konsequenzen.

Mit Wirkung zum 14. September 2010 ändert seine Richtlinien in Europa für die Adword-Werbung. Die Benutzung einer als Adword wird grundsätzlich zugelassen. Selbstverständlich ändert dies nichts daran, das über das adword auffindbare Angebote einen markenverletzenden Inhalt haben können. Ein Freibrief dafür, solche Angebote zu schalten,  liegt damit nicht vor. Dieser dürfte dann allerdings außerhalb des Verantwortungsbereichs von und damit außerhalb einer Störerhaftung liegen. Allerdings wurden die Möglichkeiten z. B. für Gebrauchtwarenhändler oder Lieferanten von Zubehör, über die auf sich in legaler Weise aufmerksam zu machen, deutlich erweitert.

Hier die Mitteilung von zur Änderung der Richtlinie: 

http://adwords-de.blogspot.com/2010/08/anderungen-der-google-markenrichtlinie.html

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