Branchenblog zum gewerblichen Rechtsschutz

Harald Schleicher, Rechtsanwalt und Notar, Ecovis Berlin
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Hinweise des DPMA zu irreführenden Kostenrechnungen bei Markenanmeldungen - 17.01.2011

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Unter dem nachfolgenden Link gibt das Hinweise zu den bekannten Versendern irreführender Rechnungen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen. Regelmäßig melden sich auch bei mir nach Markenanmeldungen Mandanten, die solche Zahlungsaufforderungen erhalten.

http://www..de/service/aktuelles/dasdpmainformiert/warnung/index.html

Bei Erhalt von Rechnungen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen sollte immer Rücksprache mit dem Anwalt gehalten werden. Die Zahlungsaufforderung des erfolgt mit der Eingangsbestätigung und wird stets dem Anwalt zugestellt, wenn dieser als Vertreter die Markenanmeldung eingereicht hat.

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