Nov
22
Kategorien: Abmahnung, Internethandel, Marken, Newsticker, Rechtsprechung Berlin / Brandenburg lokal, Unlauterer Wettbewerb |
Kommentare: 6
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Herrn Rechtsanwalt Sandhage wegen Erpressung angeklagt. Dieser Tage haben diverse Betroffene und Kollegen, die mit der Abwehr von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen zu tun hatten (mich eingeschlossen), Ladungen als Zeugen zu der für mehrere Tage anberaumten Hauptverhandlung erhalten. Die Verhandlung findet Mitte Februar statt.
Davon offensichtlich unbeeindruckt hat der Kollege in den letzten Wochen immer noch diverse Abmahnungen in Markensachen (flytouch, allwinner) für die Stecker-Kabel-Adapter UG versandt.
Okt
31
Kategorien: Abmahnung, Internethandel, Newsticker, Unlauterer Wettbewerb |
Kommentare: 0
Das Oberlandesgericht Bremen erachtet gem. Urteil vom 05.10.2012, Az. 2 U 49/12 Hinweise auf eine “voraussichtliche” Versanddauer (im entschiedenen Fall konkret: “voraussichtliche Versanddauer 1-3 Werktage”) bei Internet-Verkaufsangeboten als einen Verstoß gegen das AGB-rechtliche Transparenzgebot (§ 308 Nr. 1 BGB). Der Verkäufer behalte sich damit eine nicht hinreichend bestimmte Frist für die Erbringung seiner Leistung vor. mehr…
Okt
5
Kategorien: Abmahnung, Internethandel, Newsticker, Rechtsprechung Berlin / Brandenburg lokal, Unlauterer Wettbewerb |
Kommentare: 0
Das Amtsgericht Schöneberg hat mit Urteil vom 01.10.2012, Az. 6 C 136/12 in einem ersten von uns geführten Pilotverfahren den Kollegen Sandhage aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung nun auch verurteilt, Schadensersatz wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen für die Rapid Maler GmbH zu leisten. mehr…
Aug
31
Kategorien: Internethandel, Newsticker |
Kommentare: 0
Das OLG München hat mit Urteil vom 04. Juni 2012, Az. 19 U 771/12 entschieden, dass die Unterschrift auf einem Tablet nicht der gesetzlichen Schriftform genüge. mehr…
Aug
28
Kategorien: Abmahnung, Newsticker |
Kommentare: 5
Rechtsanwalt Sandhage mahnt seit neuestem jedenfalls für Frau Claudia Schneider, für Frau Sandhage und einen Florian Lehmann den Versand angeblich unverlangter Werbe-Mails ab. Den Fällen ist gemeinsam, dass stets zuvor die entsprechende E-Mail-Adresse für den Empfang von Newslettern auf den Webseiten eingetragen wurde. Für Frau Claudia Schneider hatte der Kollege bekanntlich bereits Massenabmahnungen im Bereich Widerrufsbelehrung/AGB ausgesprochen. Es ist nicht auszuschliessen, dass hier der E-Mail-Versand durch entsprechende Eintragung der Mailadressen provoziert wurde, um Abmahnungen aussprechen zu können.
Aug
28
Kategorien: Internethandel |
Kommentare: 0
Ein kleines, aber häufiges Problem: Man ist nicht zu Hause, und der Paketdienst oder die Spedition gibt die Bestellung einfach beim Nachbarn ab, möglicherweise sogar ohne entsprechende Nachricht. Das Amtsgericht Winsen hat dazu jetzt in einem Urteil vom 28.06.2012 festgehalten (Az. 22 C 1812/11), dass die Wiederrufsfrist für den Verbraucher erst dann beginnt, wenn die Ware tatsächlich ihm übergeben ist. Einem Nachbarn fehle im Regelfalle die rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung zur Entgegennahme der Ware.
Anders kann der Fall liegen, wenn dem Lieferanten bei der Bestellung bereits ein Nachbar als mögliche Empfangsperson für die Lieferung benannt wurde.
Aug
15
Kategorien: Abmahnung, Einstweiliger Rechtsschutz, Filesharing, Urheberrecht |
Kommentare: 0
Der BGH hat mit Beschluss vom 19. April 2012 – I ZB 80/11 die Rechteinhaber in Filesharingfällen erheblich gestärkt und die Rechtsprechung der Vorinstanzen korrigiert.
Der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung (im Streitfall das offensichtlich unberechtigte Einstellen des Musikstücks in eine Online-Tauschbörse) gegebene Anspruch des Rechtsinhabers aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat (im Streitfall die Deutsche Telekom AG als Internet-Provider), setze entgegen der Rechtsprechung der Vorinstanzen nicht voraus, dass die rechtsverletzende Tätigkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt hat. Aus dem Wortlaut der Bestimmung und der Systematik des Gesetzes ergäbe sich eine solche Voraussetzung nicht. Sie widerspräche auch dem Ziel des Gesetzes, Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen. Dem Rechtsinhaber, stehen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nicht nur gegen einen im gewerblichen Ausmaß handelnden Verletzer, sondern gegen jeden Verletzer zu. Er wäre faktisch schutzlos gestellt, soweit er bei Rechtsverletzungen, die kein gewerbliches Ausmaß aufweisen, keine Auskunft über den Namen und die Anschrift der Verletzer erhielte.
Damit müssen die Internetprovider ab sofort in jedem Filesharing-Fall Auskunft über die Daten der Anschlussinhaber erteilen. Rechteinhaber sind des Weiteren damit nicht mehr darauf beschränkt, die Ansprüche nur für Werke durchzusetzen, die sich aktuell in der Verwertungsphase befinden.
Jul
23
Kategorien: Abmahnung, Internethandel, Newsticker, Rechtsprechung Berlin / Brandenburg lokal, Unlauterer Wettbewerb |
Kommentare: 0
In einem aktuellen Verfahren betreffend eine auftrags- und vollmachtslos ausgesprochene Abmahnung für Frau Heike Schmidt wurde die Sozietät Sandhage im Wege eines Versäumnisurteils nicht nur verurteilt, unserer Mandantin die Kosten der Rechtsverteidigung gegen die Abmahnung zu erstatten. Das Landgericht verurteilte auf unseren Antrag die Kanzlei Sandhage auch, das Original der abgegebenen Unterlassungserklärung wieder herauszugeben. Unsere Mandantin hatte ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht vorsorglich eine Unterlassungserklärung abgegeben. Den Streitwert für den Herausgabeantrag setzte das Landgericht Berlin analog zu dem ursprünglichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch mit € 10.000,00 fest.
Jul
23
Kategorien: Filesharing, Newsticker, Urheberrecht |
Kommentare: 0
Bei Rapidshare geht es hin und her. Nachdem Rapidshare durch das Landgericht Düsseldorf verurteilt und das Oberlandesgericht Düsseldorf dieses Urteil wieder aufhob, hat der Bundesgerichtshof nunmehr Klarstellungen vorgenommen. mehr…
Jun
20
Kategorien: Allgemein, Internethandel, Newsticker |
Kommentare: 0
Das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet tritt zum 1. August 2012 in Kraft.
Ab 1. August 2012 müssen Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – wie zum Beispiel den Preis – informieren. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie “zahlungspflichtig bestellen” oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein. Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande. Im Zweifel muss der Unternehmer beweisen, dass er seinen Informationspflichten ausreichend nachgekommen ist.